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Abschlussarbeiten

Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen werden von

zu Fragestellungen des nationalen und internationalen Minderheitenrechts angenommen.

 

Univ.-Prof. Florian Bieber betreut Arbeiten im Bereich Power-sharing, Nationalismus und Minderheiten, insbesondere mit Bezug auf Südosteuropa. 

Assoz.-Prof. Dr. Emma Lantschner betreut außerdem Arbeiten im Bereich des Nichtdiskriminierungsrechts mit europarechtlichen und völkerrechtlichen Bezügen.

Prof. Pirker betreut - bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die unter juergen.pirker[a]uni-graz.at erfragt werden können - Arbeiten im Bereich des Minderheitenrechts, insb im Zusammenhang mit der Europäischen Charta zum Schutz von Regional- oder Minderheitensprachen, aus nationaler und vergleichender Perspektive.
 

 

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Absolvierung von zumindest einer im inhaltlichen Zusammenhang stehenden Lehrveranstaltung

Das Thema der Abschlussarbeit wird nach Rücksprache mit dem/der BetreuerIn von dem/der Studierenden selbst vorgeschlagen. Im Zuge eines persönlichen Gesprächs wird ein Arbeitstitel festgelegt. Es obliegt dem/der Studierenden sicherzustellen, dass das Thema nicht bereits vergeben ist.

Im Anschluss erfolgt die Erstellung einer Disposition (5-10 Seiten) mit folgenden Inhalten:

  • Kontext, Problembeschreibung
  • Forschungsfrage
  • Methodischer Zugang zur Beantwortung der Forschungsfrage
  • Vorläufiges Inhaltsverzeichnis/Gliederung mit geplanter Gewichtung der einzelnen Kapitel
  • Vorläufiges Literaturverzeichnis
  • Zeitplan für die Anfertigung der Arbeit

Je nach Studienplan, werden Diplomarbeiten in deutscher und englischer Sprache betreut.

Kontakt

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